Ein Konzentrationslager wie Flossenbürg stellte sich in seiner vollen Ausbauphase als weit verzweigtes, mit der Wirtschaft der Region verwobenes Netz von vielen gleichzeitigen Arbeitsstellen dar. Die Ausbeutung der Arbeitskraft der KZ-Gefangenen fand überwiegend außerhalb der eigentlichen Konzentrationslagerbereiche in „Außenlagern“ und „Außenkommandos“ statt. „Kommando“ reflektiert dabei das Verhältnis von Befehl und Gehorsam. „Außenlager“ meint nur einen Teil der Kommandos, nämlich die fest installierten, teilweise wie die Hauptlager organisierten Außenstellen, die oft in großer Entfernung bei Rüstungsbetrieben und SS-Einrichtungen angesiedelt waren, jedoch weiterhin dem Stammlager unterstellt blieben. Für das KZ Flossenbürg können ca. 100 derartige feste Außenlager nachgewiesen werden, die sich geographisch auf Nord- und Ostbayern, Sachsen und den böhmischen Teil der annektierten tschechoslowakischen Republik erstreckten. In diesen Außenlagern mussten Ende 1944 / Anfang 1945 mehr als zwei Drittel aller Gefangenen dieses Konzentrationslagers zwangsweise arbeiten. „Außenkommando“ dagegen umfasst neben den vorstehend erwähnten „Außenlagern“ auch die Arbeitskommandos, die täglich das Lager verließen und abends wieder zurückkehrten. Die größten davon waren bei der Stein- und Rüstungsproduktion der „Deutschen Erd- und Steinwerke“ in Flossenbürg und Umgebung eingesetzt.

Noch bevor die Arbeitskraft der Gefangenen ab 1943 in verstärktem Umfang für die Rüstungswirtschaft und für die eigenen Zwecke der Waffen-SS ausgebeutet wurde, lassen sich für die Ortschaft Flossenbürg und einem Gebiet im Umkreis von 20 Kilometern Entfernung um das Konzentrationslager, vor allem für die Jahre 1941 und 1942, eine Vielzahl von täglich ins Stammlager zurückkehrenden Außenkommandos belegen. Diese Kommandos hatten in der Regel eine Stärke von 1 bis zu 30 Gefangenen und bestanden von einem halben Tag bis zu mehreren Wochen.

Den Entleihern wurde ein Tagessatz von 3 RM je Gefangenen in Rechnung gestellt, der Transport zum Einsatzort wurde meist von der SS übernommen, die auch die Bewachung übernahm.Um KZ-Gefangene für einen Arbeitseinsatz zu beantragen, genügte anfangs ein formloses Schreiben an den Lagerkommandanten mit Angabe von Zweck, Dauer und Umfang der Maßnahme. Dieser hatte den Antrag an die SS-Zentrale in Oranienburg weiterzureichen. Ab 1942, als SS-Gruppenführer Pohl das SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) übernahm, bedurfte jeder Antrag einer gesonderten Stellungnahme durch den Lagerkommandanten. Die endgültige Entscheidung behielt sich das WVHA vor.

Unter der Vielzahl von Antragstellern befanden sich Gewerbetreibende, kommunale und staatliche Einrichtungen, SS-Angehörige für Privatzwecke, Bauern und private Haushalte. Nachfolgend einige Beispiele: Ein Gastwirt ließ sich KZ-Gefangene zum Renovieren von Zimmern kommen. Ein Fuhrunternehmer aus dem nahen Altenhammer, der als solcher bereits üppige Geschäfte mit der Flossenbürger SS machte, ließ sich von KZ-Gefangenen eine Werkstatt zu einer Vierzimmerwohnung umbauen, um diese anschließend an einen SS-Oberscharführer zu vermieten. Ein Mühlenbesitzer aus Miesbrunn beantragte – unterstützt vom Bürgermeister – KZ-Gefangene zur Räumung seines „Werkskanals“. Eine Brauerei aus Floß ließ sich von 10 KZ-Gefangenen eine Wasserleitung verlegen, eine Bäckerei aus Hohenthann beantragte KZ-Gefangene zur Reparatur eines Backofens. Das Betonwerk Leipold & Schnurrer aus Weiden, Lieferant von Sand und Kies für das KZ Flossenbürg, nahm in den Jahren 1942, 1943 und 1944 immer wieder KZ-Gefangene für seine Zwecke in Anspruch. Wiederholt bediente sich die Landwirtschaftliche Spar- und Darlehenskasse Flossenbürg 1943 und 1944 der Zwangsarbeiter aus dem Konzentrationslager.

Dem Staatlichen Bayerischen Forstamt Flossenbürg wurden 1941 20 KZ-Gefangene abgestellt (Dauer unbekannt), weitere 20 KZ-Gefangene wurden im Juni und Juli 1942 für Reparaturarbeiten an einer Holzabfuhrstraße beantragt. Schließlich wurden nochmals 24 bzw. 30 Gefangene im August / September 1944 bereit gestellt. Der Oberbürgermeister der Stadt Weiden beantragte im September 1942 „8 Arbeitskräfte für 1 – 2 Tage“ zum Transport von Holz für Fürsorgeempfänger der Stadt und bekam 8 KZ-Gefangene für 3 Tage genehmigt. Sowohl das Wasserwirtschaftsamt als auch das Straßen- und Flussbauamt Weiden beschäftigten Zwangsarbeiter.

Für die Gemeinde Flossenbürg lassen sich Häftlingsarbeitseinsätze vom 24. Januar bis 1. Februar sowie für die Tage 5. Juni, 8., 17. und 28. Juli 1944 nachweisen. Die Kommandos umfassten 1 bis 5 Gefangene.

Vor allem für die Jahre 1940 bis 1942 lassen sich Außenkommandos in der Landwirtschaft nachweisen. Meistens wurden KZ-Gefangene von Bäuerinnen beantragt, wenn die Männer „im Felde“ bzw. „an der Front“ standen. Da die „Hilfe für Erntearbeiten“ ganz offensichtlich vordringlich war, wurden sehr viele dieser Kommandos genehmigt. Den Anträgen sowie Anmerkungen der SS ist zu entnehmen, dass manchen Höfen über Jahre hinweg immer wieder KZ-Gefangene zur Verfügung gestellt wurden. Auch für Instandsetzungsarbeiten oder das Verlegen von Wasserleitungen bzw. Abflussrohren wurden die Gefangenen bei Bauern eingesetzt; da dies problematischer zu genehmigen war, nannte die Flossenbürger SS als Begründung „Hilfe bei landwirtschaftlichen Arbeiten“. Um an ihre Einsatzorte zu gelangen, mussten die Gefangenen oft kilometerweit marschieren, wenn sie nicht mit dem LKW befördert wurden. Auffallend dabei ist die verhältnismäßig hohe Anzahl von Bewachern: Auf 5 Gefangene kamen oft 3, auf 8 Gefangene bis zu 5 Posten. Während die SS-Mannschaftsdienstgrade kaserniert waren, wurden die SS-Führer des Flossenbürger Totenkopfverbandes in eigens für sie erbauten Häusern untergebracht; nicht wenige der SS-Unterführer samt Familien mussten dagegen in Mietwohnungen in Flossenbürg und den umliegenden Dörfern unterkommen. Wohnungen waren also knapp. Viele SS-Unterführer forderten KZ-Gefangene für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten beim Einzug in ihre Mietwohnungen an. Dies war auch die am häufigsten zu findende Begründung in den Anträgen von Privatpersonen an den Lagerkommandanten.

In den Jahren 1941 und 1942 nahmen diese Kleinkommandos von Privatleuten und Privatfirmen bei dem KZ Flossenbürg einen solchen Umfang an, dass sich das SS-WVHA veranlasst sah, die private Ausleihe zu untersagen.

Ein großes Arbeitskommanda war nötig, als ab Sommer 1943 die SS in Grafenreuth nahe Floß mit der Errichtung eines SS-Bekleidungswerkes begann. Die Bauleitung der Waffen-SS und Polizei, Flossenbürg setzte für das Bauvorhaben Grafenreuth über 150 KZ-Gefangene ein. Mit der Inbetriebnahme des Bekleidungswerkes Ende 1943 reduzierte sich das Baukommando auf ca. 88 Häftlinge, wovon ca. 15 Gefangene in der Ziegelei in Grafenreuth arbeiteten. Gleichzeitig waren ab diesem Zeitpunkt in der Regel ca. 60 Gefangene für den Betrieb des Bekleidungswerkes tätig. Die Waffen-SS lagerte hier Kleidungsstücke und Stoffe, die nach Bedarf von SS-Dienststellen, aber auch von einzelnen Dienstgraden abgerufen werden konnten. Das Bekleidungswerk sowie das Häftlingslager (welches von einem elektrischen Zaun umgeben war) bestanden bis April 1945.

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